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Verkürzung der Restnutzungsdauer

#1 von JohnS , 10.08.2026 22:23

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich aktuell mit der möglichen Verkürzung der Restnutzungsdauer einer vermieteten Immobilie. Unter welchen Voraussetzungen kann eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden und welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? Benötigt man dafür zwingend ein Gutachten oder gibt es auch andere Nachweise? Mich interessieren außerdem eure Erfahrungen mit dem Finanzamt und dem gesamten Ablauf. Worauf sollte man bei der Auswahl eines Gutachters achten und wann lohnt sich der Aufwand finanziell überhaupt?

JohnS  
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RE: Verkürzung der Restnutzungsdauer

#2 von mariusz2 , 11.08.2026 07:49

Ich habe mich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. Entscheidend ist meines Wissens, dass eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer nachvollziehbar begründet und gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden kann. Dabei können beispielsweise der technische Zustand, die Bauweise, bereits erfolgte Modernisierungen und wirtschaftliche Faktoren eine Rolle spielen. Ein qualifiziertes Gutachten ist dafür häufig der praktikabelste Nachweis.


Informationen zur Verkürzung der Restnutzungsdauer können einen ersten Überblick zum Vorgehen geben. Bei der Auswahl des Gutachters würde ich besonders auf Qualifikation, Erfahrung mit steuerlichen Gutachten und eine nachvollziehbare Dokumentation achten. Ob sich die Kosten lohnen, würde ich vorab anhand des möglichen zusätzlichen Abschreibungsvolumens berechnen lassen.

mariusz2  
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zuletzt bearbeitet 11.08.2026 | Top

   

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